Free Preview of Oeffentlichkeit im Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss gemaeß Art. 45 a Abs. 2 GG: Eine Untersuchung am Beispiel des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages («Kunduz-Untersuchungsausschuss»)
Oeffentlichkeit im Verteidigungsausschuss als Untersuchungsausschuss gemaeß Art. 45 a Abs. 2 GG: Eine Untersuchung am Beispiel des Verteidigungsausschusses als 1. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages («Kunduz-Untersuchungsausschuss»)